Der Flurfördermittelschein (umgangssprachlich auch „Staplerschein“ genannt) ist die Berechtigung zum betrieblichen Führen insbesondere von Gabelstaplern (aber auch anderer Flurförderzeuge) nach Vorschriften der Berufsgenossenschaften in den Mitgliedsbetrieben.
- Mindestalter 18 Jahre
- Ausbildung für diese Tätigkeit
- Nachweis der Befähigung
- Schriftliche Beauftragung
- Persönliche Eignung des Beauftragten
- Unterweisung vor Ort